FOLLOW US

Aktuelle Themen
Redaktion
23.08.2010

Terrorismus à l’autrichienne – Wer sagt unserer wackeren Staatsanwaltschaft noch Untätigkeit nach?

Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – nur der “Standard” hat darüber berichtet: Unser wackerer Staat wacht über unsere Sicherheit. Es war zwar nur ein brennender Müllkübel und ein Garagentor, das neu gestrichen werden mußte; aber immerhin…

Der Standard berichtet, dass seit 6 Wochen(!) drei Kunststudentinnen und ein Hörer an der Haupt-Uni, die laut Polizei der linken, selbstorganisierten Uni- und Politszene zuzurechnen sind, in U-Haft sitzen: wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie verbrecherischem Komplott laut Paragraf 277 StGB (Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Haft). Nunmehr soll auch noch terroristische Vereinigung laut Paragraf 278b angeklagt werden (15 Jahren Haftandrohung). Das Verbrechen: Sie sollen – aus politischen Motiven -in der Nacht auf 27. Juni 2010 zwei Müllkübeln vor der Filiale des Arbeitsmarktservice in der Wiener Redergasse in Brand gesteckt haben … Die Republik erzittert, so sehr, dass noch nicht einmal den Anwälten Akteneinsicht gewährt wird.

Schon im Mai soll das Landesamt für Verfassungsschutz tätig geworden sein und Observierungen durchführen haben lassen.  Danach kam es zu Hausdurchsuchungen und Festnahmen. Ob die Ermittlungsakten deshalb den Verteidigern verschlossen bleiben, weil der Tatverdacht lediglich dadurch erhärtet wird, dass die Staatsanwaltschaft ihrer politischen Gesinnung misstraut?

Die ganze Geschichte wäre ja skurril, wären nicht 4 Menschen seit 6 Wochen ihrer Freiheit beraubt und darüber hinaus von langen Haftsstrafen wegen eines Bagatelle-Falles bedroht wären.  Es gibt einen bekannten Witz des in der Zwischenzeit berühmten (Armen-) Verteidigers Dr. Sperber, der einen legendären Ruf hatte. Ein junger Staatsanwalt, der einen Hendldieb anklagte und dem so geschätzten Dr. Sperber gegenübertreten musste hatte sich auf sein 2 stündiges Plädoyer entsprechend vorbereitet. Nach seiner Anklage wandte sich der Richter dem Verteidiger zu, der aufstand, sich an den Richter wendete und diesem sagte: “Herr Rat, ich sage nur eines: EIN Huhn”. Und setzte sich.

Der gegenständliche Fall ist aber nun keineswegs nur lächerlich: Ein Vergleich zwischen Deutschland und Österreich Ende der sechziger Jahre über das Aufkommen des Terrorismus macht die Gefahren der Überreaktion der Justiz deutlich. Die RAF ist dadurch entstanden. Andreas Bader hatte gegen den seiner Meinung nach herrschenden “Konsumterror” dadurch protestiert, dass er den Vorhang der Umkleidekabine eines Kaufhauses angezündet hatte. Der Brand wurde sofort gelöscht, er war keinesfalls gefährdend. Resultat: Langjährige Haftstrafe, illegale Gefangenenbefreiung, Untergrund, Banküberfälle, Mord. Deutschland rüstete zum Bürgerkrieg auf. Auch in Österreich  wäre eine solche Tat bestraft worden; aber der Vorfall wäre nicht hochgespielt worden, die Haftstrafe wäre geringer ausgefallen, der Verlauf wäre deutlich gewesen.

Niemand sagt, dass Brandstiftung nicht geahndet werden soll; aber von Gefährdung kann man im gegenständlichen Fall wirklich nicht ausgehen. Wenn eine politische Aktion, dann eine dumme. Aber zwei brennende Mistkübel die noch dazu eine Einfahrt verschmutzt haben sind nun einmal keine terroristische Aktion. Die halben französischen Vorstädte müßten dann wohl hinter Gitter. Verbrecherisches Komplott? Terrorismus???

Noch ist diese Radikalisierung nicht eingetreten; aber es ist schon der zweite Fall, wo der Terrorismus-Paragraph wegen Delikten zum Einsatz kommt, für den er nicht geschaffen wurde.  Die Anzeichen mehren sich – man sollte sich dem entgegenstellen, so lange nicht genau diese Radikalisierung eintritt, die kaum mehr gestoppt werden kann und letztlich den Rechtsstaat untergräbt, zu dessen Schutz die Scharfmacher angeblich angetreten sind.